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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HAVE A BREAK GmbH
 
1.

Anwendungsbereich

  Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im Folgenden "Kunden" genannt) und der HAVE A BREAK GmbH und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte.
   
2.

Leistungen der HAVE A BREAK GmbH

  Die HAVE A BREAK GmbH bietet ihren Kunden national und international Leistungen in den Bereichen Organisations- und Persönlichkeitsentwicklung sowie Handel mit damit im Zusammenhang stehenden Gütern an.
Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den vorliegenden AGB. Beide bilden die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der HAVE A BREAK GmbH.
   
3.

Zahlungsbedingungen und Sicherheiten

 

Die von den Kunden zu bezahlenden Entgelte für Leistungen ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss publizierten Preisen. Sie verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart wurde.
Die Rechnung ist bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen. Im Allgemeinen beträgt dieses 30 Tage netto oder spätestens 5 Arbeitstage vor der zu erbringenden Leistung (z.B. Seminartag).

Die HAVE A BREAK GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer mit offenen Beträgen am Tag der Leistungserbringung abzuweisen. Es werden keine Entschädigungen für entstandene Kosten (z.B. Reisekosten) bezahlt. Die Forderung der HAVE A BREAK GmbH bleibt bestehen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, d.h. auch ohne Mahnung, in Verzug und die HAVE A BREAK GmbH ist berechtigt, für den ausstehenden Betrag einen Verzugszins von 5% pro Jahr zu verlangen.

Die HAVE A BREAK GmbH kann von ihren Kunden eine Sicherheit verlangen.
Leisten die Kunden die Sicherheit nicht, kann die HAVE A BREAK GmbH den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn die Kunden oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten.

   
4. Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages
 

Der Vertrag tritt mit der Anmeldung in Kraft. Die HAVE A BREAK GmbH kann ohne Angaben von Gründen Anmeldungen ablehnen. In diesem Fall tritt kein Vertrag in Kraft.
Der Vertrag dauert bis nach der vollständigen Leistungserbringung durch die HAVE A BREAK GmbH und die Bezahlung der fakturierten Beträge durch den Kunden.

Abmeldungen bedürfen der schriftlichen Form. Sie sind kostenlos bis 60 Kalendertage (KT) vor Beginn der Leistungserbringung; 50% vom fakturierten Betrag bis 30 KT; 75% bis 7 KT; 100% bei weniger als 7 KT. Ersatzpersonen dürfen nominiert werden.

   
5.

Versicherung und Verantwortlichkeiten des Kunden

  Versicherung ist Sache des Kunden. Die HAVE A BREAK GmbH lehnt jegliche Haftungsansprüche ab.

Teilnehmer an Veranstaltungen der HAVE A BREAK GmbH haben den Anweisungen der Mitarbeiter der HAVE A BREAK GmbH oder beauftragter Dritter Folge zu leisten. Es wird jegliche Haftung aufgrund Nichtfolgeleistung abgelehnt.
   
6.

Gewährleistung und Haftung der HAVE A BREAK GmbH

  Die HAVE A BREAK GmbH steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein.
Die HAVE A BREAK GmbH haftet nur für nachgewiesene Schäden, welche dem Kunden durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung von der HAVE A BREAK GmbH entstehen. Jede weitere Haftung für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Allfällige abweichende Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen in den Leistungsbeschreibungen bleiben vorbehalten.
   
7.

Besondere Bestimmungen

  7.1 Geistiges Eigentum
Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Leistungen der HAVE A BREAK GmbH verbleiben bei der HAVE A BREAK GmbH oder den berechtigten Dritten.

7.2 Höhere Gewalt

Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt auf Grund von höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignissen von besonderer Intensität, Krieg, Streik, Leistungsstörungen bei Drittlieferanten, unvorhergesehenen behördlichen Auflagen, etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung der HAVE A BREAK GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
   
8.

Änderungen des Vertrags

  Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
   
9. Datenschutz
  Die HAVE A BREAK GmbH hält sich beim Umgang mit Kundendaten an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an diejenigen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes.
   
10.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der HAVE A BREAK GmbH. Die HAVE A BREAK GmbH kann Klagen gegen die Kunden auch an deren Sitz oder Wohnsitz anbringen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

   
11.

Schlussbestimmungen

  Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.
 
12.

Inkrafttreten

  Diese AGB treten erstmals am 1. Dez. 2006 in Kraft. Gültig ist jeweils die bei Vertragsabschluss publizierte Version.
 
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  HAVE A BREAK GMBH Lüssiweg 8 CH-6300 Zug Tel. +41 41 710 80 80 Fax +41 41 710 80 85 inspiration@haveabreak.ch
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