| 1. |
Anwendungsbereich
|
| |
Diese
AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen
und Kunden (im Folgenden "Kunden" genannt)
und der HAVE A BREAK GmbH und gelten für deren
Dienstleistungen und Produkte. |
| |
|
| 2. |
Leistungen der HAVE A BREAK GmbH
|
| |
Die
HAVE A BREAK GmbH bietet ihren Kunden national und
international Leistungen in den Bereichen Organisations-
und Persönlichkeitsentwicklung sowie Handel
mit damit im Zusammenhang stehenden Gütern
an.
Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben
sich aus den Leistungsbeschreibungen und den vorliegenden
AGB. Beide bilden die Grundlage der vertraglichen
Beziehungen zwischen dem Kunden und der HAVE A BREAK
GmbH. |
| |
|
| 3. |
Zahlungsbedingungen und Sicherheiten
|
| |
Die von den Kunden zu bezahlenden Entgelte für
Leistungen ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss
publizierten Preisen. Sie verstehen sich exklusive
Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes angegeben
oder vereinbart wurde.
Die Rechnung ist bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum
zu begleichen. Im Allgemeinen beträgt dieses
30 Tage netto oder spätestens 5 Arbeitstage
vor der zu erbringenden Leistung (z.B. Seminartag).
Die HAVE A BREAK GmbH behält sich das Recht
vor, Teilnehmer mit offenen Beträgen am Tag
der Leistungserbringung abzuweisen. Es werden
keine Entschädigungen für entstandene
Kosten (z.B. Reisekosten) bezahlt. Die Forderung
der HAVE A BREAK GmbH bleibt bestehen. Mit Ablauf
der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch,
d.h. auch ohne Mahnung, in Verzug und die HAVE
A BREAK GmbH ist berechtigt, für den ausstehenden
Betrag einen Verzugszins von 5% pro Jahr zu verlangen.
Die HAVE A BREAK GmbH kann von ihren Kunden eine
Sicherheit verlangen.
Leisten die Kunden die Sicherheit nicht, kann
die HAVE A BREAK GmbH den Vertrag frist- und entschädigungslos
auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung
oder Konkurseröffnung, wenn die Kunden oder
die Konkursverwaltung für die Bezahlung der
künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten.
|
| |
|
| 4.
|
Inkrafttreten,
Dauer und Kündigung des Vertrages |
| |
Der Vertrag tritt mit der Anmeldung in Kraft.
Die HAVE A BREAK GmbH kann ohne Angaben von Gründen
Anmeldungen ablehnen. In diesem Fall tritt kein
Vertrag in Kraft.
Der Vertrag dauert bis nach der vollständigen
Leistungserbringung durch die HAVE A BREAK GmbH
und die Bezahlung der fakturierten Beträge
durch den Kunden.
Abmeldungen bedürfen der schriftlichen
Form. Sie sind kostenlos bis 60 Kalendertage (KT)
vor Beginn der Leistungserbringung; 50% vom fakturierten
Betrag bis 30 KT; 75% bis 7 KT; 100% bei weniger
als 7 KT. Ersatzpersonen dürfen nominiert
werden.
|
| |
|
| 5.
|
Versicherung und Verantwortlichkeiten
des Kunden
|
| |
Versicherung
ist Sache des Kunden. Die HAVE A BREAK GmbH lehnt
jegliche Haftungsansprüche ab.
Teilnehmer an Veranstaltungen der HAVE A BREAK GmbH
haben den Anweisungen der Mitarbeiter der HAVE A
BREAK GmbH oder beauftragter Dritter Folge zu leisten.
Es wird jegliche Haftung aufgrund Nichtfolgeleistung
abgelehnt. |
| |
|
| 6.
|
Gewährleistung und Haftung der HAVE
A BREAK GmbH
|
| |
Die
HAVE A BREAK GmbH steht dem Kunden für die
sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein.
Die HAVE A BREAK GmbH haftet nur für nachgewiesene
Schäden, welche dem Kunden durch absichtliche
oder grobfahrlässige Vertragsverletzung von
der HAVE A BREAK GmbH entstehen. Jede weitere Haftung
für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher
Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Allfällige abweichende Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen
in den Leistungsbeschreibungen bleiben vorbehalten.
|
| |
|
| 7.
|
Besondere Bestimmungen
|
| |
7.1
Geistiges Eigentum
Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich
Leistungen der HAVE A BREAK GmbH verbleiben bei
der HAVE A BREAK GmbH oder den berechtigten Dritten.
7.2 Höhere Gewalt
Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt auf Grund
von höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignissen
von besonderer Intensität, Krieg, Streik, Leistungsstörungen
bei Drittlieferanten, unvorhergesehenen behördlichen
Auflagen, etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen
nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung
solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren
Gewalt andauert. Eine Haftung der HAVE A BREAK GmbH
ist in diesen Fällen ausgeschlossen. |
| |
|
| 8.
|
Änderungen des Vertrags
|
| |
Änderungen
des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form. |
| |
|
| 9.
|
Datenschutz |
| |
Die
HAVE A BREAK GmbH hält sich beim Umgang mit
Kundendaten an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere an diejenigen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes.
|
| |
|
| 10.
|
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
|
| |
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der
HAVE A BREAK GmbH. Die HAVE A BREAK GmbH kann
Klagen gegen die Kunden auch an deren Sitz oder
Wohnsitz anbringen. Zwingende
Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
|
| |
|
| 11.
|
Schlussbestimmungen
|
| |
Keine
Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung
der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag auf Dritte übertragen. |
| |
| 12.
|
Inkrafttreten
|
| |
Diese
AGB treten erstmals am 1. Dez. 2006 in Kraft. Gültig
ist jeweils die bei Vertragsabschluss publizierte
Version. |